Immo Zentrale · Weißenburg-Gunzenhausen
Bereit, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten?
Persönlich, ehrlich und mit 16 Jahren Erfahrung in der Region.
© 2026 Immo Zentrale · Jutta Schäfer
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Wer im Alter sein Haus verkaufen möchte, hat mehrere Wege: verkaufen und in eine kleinere, barrierearme Wohnung ziehen, verkaufen und mit lebenslangem Wohnrecht im Haus bleiben, oder die Immobilie an die Kinder übergeben. Wichtig ist, die Entscheidung früh und in Ruhe zu treffen, solange Sie sie selbst treffen können. In diesem Ratgeber zeigen wir die Möglichkeiten und worauf es ankommt.
Der klassische Weg: Sie verkaufen das Haus und ziehen in eine kleinere Wohnung, zur Miete oder als Eigentum, oder in eine Seniorenresidenz. Der Erlös steht Ihnen frei zur Verfügung. Haben Sie das Haus selbst bewohnt, fällt auf den Gewinn in der Regel keine Einkommensteuer an. Planen Sie den Umzug früh, damit der Verkauf ohne Zeitdruck laufen kann. Auf Wunsch helfen wir auch bei der Suche nach einer passenden neuen Wohnung.
Sie verkaufen das Haus und lassen sich ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch im Grundbuch eintragen. So erhalten Sie Kapital und bleiben in Ihrem Zuhause. Der Kaufpreis fällt entsprechend niedriger aus, weil der Käufer das Haus erst später nutzen kann. Was das für den Wert bedeutet, lesen Sie in unserem Ratgeber Wohnrecht und Nießbrauch.
Eine Variante ist die Leibrente: Statt eines Einmalbetrags erhalten Sie eine lebenslange monatliche Zahlung. Lassen Sie solche Modelle immer von einem Notar und Steuerberater prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Viele Eltern übertragen ihr Haus schon zu Lebzeiten an die Kinder und behalten ein Wohnrecht. Das kann Erbschaftsteuer sparen, weil sich die Freibeträge alle zehn Jahre erneuern. Gleichzeitig geben Sie das Eigentum aus der Hand. Denken Sie auch an Geschwister, die sonst leer ausgehen würden. Wenn die Kinder das Haus später nicht nutzen möchten, kann ein Verkauf die für alle klarere Lösung sein.
Immer mehr Eigentümer nutzen den Verkauf für einen neuen Lebensabschnitt im Ausland. Dabei gelten je nach Land eigene Vorschriften. Über unsere Kooperationspartner in Spanien, Zypern, Griechenland und Dubai unterstützen wir Sie auf Wunsch auch bei der Suche nach einer Immobilie dort.
Am besten entscheiden Sie, solange Sie gesund sind und den Umzug selbst gestalten können. Wichtig für die Familie: Kann ein Eigentümer nicht mehr selbst entscheiden und gibt es keine Vorsorgevollmacht, braucht ein gerichtlich bestellter Betreuer für den Verkauf eine Genehmigung des Gerichts. Das kostet Zeit. Eine rechtzeitige Vorsorgevollmacht, am besten notariell, macht vieles einfacher.
Ein Hausverkauf im Alter ist mehr als ein Geschäft, es geht um das eigene Zuhause. Jutta Schäfer nimmt sich dafür Zeit, kommt zu Ihnen nach Hause und bespricht in Ruhe, welcher Weg zu Ihnen passt, gerne auch gemeinsam mit Ihren Kindern. Eine erste Orientierung zum Wert gibt die kostenlose Online-Ersteinschätzung. Wie wir beim Verkauf vorgehen, steht unter Immobilie verkaufen.
Ja, mit einem lebenslangen Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch. Der Kaufpreis ist dann entsprechend niedriger.
In der Regel nicht. Wer die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor selbst bewohnt hat, verkauft einkommensteuerfrei.
Solange Sie die Entscheidung selbst treffen und den Umzug in Ruhe planen können. Unter Zeitdruck wird ein Verkauf meist schwieriger.
Dann handelt ein Bevollmächtigter mit Vorsorgevollmacht oder ein gerichtlich bestellter Betreuer. Der Betreuer braucht für den Verkauf eine Genehmigung des Gerichts.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.