Immobilie im Alter verkaufen: Möglichkeiten, Zeitpunkt und was Sie beachten sollten

Verkaufen und umziehen, mit Wohnrecht verkaufen oder an die Kinder übergeben: die Wege im Überblick.
Jutta Schäfer, Immobilienmaklerin und Sachverständige

Wer im Alter sein Haus verkaufen möchte, hat mehrere Wege: verkaufen und in eine kleinere, barrierearme Wohnung ziehen, verkaufen und mit lebenslangem Wohnrecht im Haus bleiben, oder die Immobilie an die Kinder übergeben. Wichtig ist, die Entscheidung früh und in Ruhe zu treffen, solange Sie sie selbst treffen können. In diesem Ratgeber zeigen wir die Möglichkeiten und worauf es ankommt.

Warum viele ältere Eigentümer über einen Verkauf nachdenken

  • Das Haus ist zu groß geworden, die Kinder sind ausgezogen.
  • Garten, Treppen und Instandhaltung kosten Kraft und Geld.
  • Energetische Sanierungen oder ein barrierefreier Umbau wären nötig.
  • Kapital soll für Pflege, Reisen, eine Seniorenresidenz oder die Familie frei werden.

Weg 1: Verkaufen und umziehen

Der klassische Weg: Sie verkaufen das Haus und ziehen in eine kleinere Wohnung, zur Miete oder als Eigentum, oder in eine Seniorenresidenz. Der Erlös steht Ihnen frei zur Verfügung. Haben Sie das Haus selbst bewohnt, fällt auf den Gewinn in der Regel keine Einkommensteuer an. Planen Sie den Umzug früh, damit der Verkauf ohne Zeitdruck laufen kann. Auf Wunsch helfen wir auch bei der Suche nach einer passenden neuen Wohnung.

Weg 2: Verkaufen und wohnen bleiben

Sie verkaufen das Haus und lassen sich ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch im Grundbuch eintragen. So erhalten Sie Kapital und bleiben in Ihrem Zuhause. Der Kaufpreis fällt entsprechend niedriger aus, weil der Käufer das Haus erst später nutzen kann. Was das für den Wert bedeutet, lesen Sie in unserem Ratgeber Wohnrecht und Nießbrauch.

Eine Variante ist die Leibrente: Statt eines Einmalbetrags erhalten Sie eine lebenslange monatliche Zahlung. Lassen Sie solche Modelle immer von einem Notar und Steuerberater prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Weg 3: An die Kinder übergeben

Viele Eltern übertragen ihr Haus schon zu Lebzeiten an die Kinder und behalten ein Wohnrecht. Das kann Erbschaftsteuer sparen, weil sich die Freibeträge alle zehn Jahre erneuern. Gleichzeitig geben Sie das Eigentum aus der Hand. Denken Sie auch an Geschwister, die sonst leer ausgehen würden. Wenn die Kinder das Haus später nicht nutzen möchten, kann ein Verkauf die für alle klarere Lösung sein.

Neustart im Ausland

Immer mehr Eigentümer nutzen den Verkauf für einen neuen Lebensabschnitt im Ausland. Dabei gelten je nach Land eigene Vorschriften. Über unsere Kooperationspartner in Spanien, Zypern, Griechenland und Dubai unterstützen wir Sie auf Wunsch auch bei der Suche nach einer Immobilie dort.

Der richtige Zeitpunkt

Am besten entscheiden Sie, solange Sie gesund sind und den Umzug selbst gestalten können. Wichtig für die Familie: Kann ein Eigentümer nicht mehr selbst entscheiden und gibt es keine Vorsorgevollmacht, braucht ein gerichtlich bestellter Betreuer für den Verkauf eine Genehmigung des Gerichts. Das kostet Zeit. Eine rechtzeitige Vorsorgevollmacht, am besten notariell, macht vieles einfacher.

Was den Verkauf leichter macht

  • Früh mit der Familie sprechen, damit alle die Entscheidung mittragen
  • Den Wert realistisch ermitteln lassen, bevor Sie eine neue Wohnung suchen
  • Unterlagen in Ruhe zusammenstellen, siehe unsere Checkliste für den Hausverkauf
  • Einen Ansprechpartner wählen, der sich Zeit nimmt und Besichtigungen für Sie übernimmt

Unsere Empfehlung

Ein Hausverkauf im Alter ist mehr als ein Geschäft, es geht um das eigene Zuhause. Jutta Schäfer nimmt sich dafür Zeit, kommt zu Ihnen nach Hause und bespricht in Ruhe, welcher Weg zu Ihnen passt, gerne auch gemeinsam mit Ihren Kindern. Eine erste Orientierung zum Wert gibt die kostenlose Online-Ersteinschätzung. Wie wir beim Verkauf vorgehen, steht unter Immobilie verkaufen.

Häufige Fragen

Kann ich mein Haus verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben?

Ja, mit einem lebenslangen Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch. Der Kaufpreis ist dann entsprechend niedriger.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein selbst bewohntes Haus verkaufe?

In der Regel nicht. Wer die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor selbst bewohnt hat, verkauft einkommensteuerfrei.

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Verkauf?

Solange Sie die Entscheidung selbst treffen und den Umzug in Ruhe planen können. Unter Zeitdruck wird ein Verkauf meist schwieriger.

Was passiert, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?

Dann handelt ein Bevollmächtigter mit Vorsorgevollmacht oder ein gerichtlich bestellter Betreuer. Der Betreuer braucht für den Verkauf eine Genehmigung des Gerichts.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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