Immo Zentrale · Weißenburg-Gunzenhausen
Bereit, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten?
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Ein Haus lässt sich auch dann verkaufen, wenn noch ein Kredit darauf läuft. Der Notar sorgt dafür, dass die Bank aus dem Kaufpreis abgelöst wird, bevor Sie den Rest erhalten. Teuer kann es werden, wenn die Zinsbindung noch läuft: Dann verlangt die Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ob und wie viel, hängt vom Vertrag, von der Restlaufzeit und vom Zinsniveau ab.
Im Grundbuch Ihrer Immobilie steht in der Regel eine Grundschuld zugunsten Ihrer Bank. Der Käufer will die Immobilie aber lastenfrei übernehmen. Deshalb regelt der Kaufvertrag die Reihenfolge:
Sie müssen den Kredit also nicht vorher aus eigener Tasche zurückzahlen. Was eine Grundschuld ist und welche Rolle die Auflassungsvormerkung spielt, erklären wir in eigenen Beiträgen.
Wenn Sie einen Kredit mit fester Zinsbindung vorzeitig zurückzahlen, entgehen der Bank Zinsen, mit denen sie gerechnet hat. Dafür darf sie einen Ausgleich verlangen, die Vorfälligkeitsentschädigung. Wer seine Immobilie verkauft, hat nach § 490 BGB ein Recht, den Kredit vorzeitig zu kündigen. Die Entschädigung fällt dann trotzdem an.
Wie hoch sie ausfällt, hängt vor allem von drei Dingen ab:
Lassen Sie sich die Berechnung von Ihrer Bank schriftlich geben, bevor Sie einen Kaufpreis festlegen. Die Verbraucherzentralen prüfen solche Berechnungen auf Wunsch nach.
Wenn Sie nach dem Verkauf eine andere Immobilie kaufen, können Sie Ihre Bank fragen, ob der Kredit auf das neue Objekt übertragen wird. Das nennt man Pfandtausch. Die Bank muss nicht zustimmen, tut es aber oft, wenn das neue Objekt als Sicherheit gleichwertig ist. Dann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Selten, aber möglich: Der Käufer übernimmt Ihren Kredit mit den bestehenden Konditionen. Das setzt voraus, dass die Bank den Käufer akzeptiert. Wenn Ihr Zins günstiger ist als der aktuelle Marktzins, kann das für beide Seiten interessant sein.
Rechnen Sie vor dem Verkauf durch, was Ihnen nach Ablösung des Kredits, einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung und den Verkaufskosten bleibt. Diese Zahl ist entscheidend für Ihre Planung, etwa wenn Sie danach neu kaufen oder ins Alter vorsorgen wollen. Eine realistische Bewertung ist der erste Schritt, denn erst mit dem erzielbaren Preis wird die Rechnung belastbar.
Holen Sie sich drei Zahlen, bevor Sie Ihre Immobilie anbieten: den Marktwert, die Restschuld und die Vorfälligkeitsentschädigung zum geplanten Verkaufsdatum. Wenn Sie mit der Immo Zentrale verkaufen, stimmen wir den Zeitplan mit Ihnen und dem Notar so ab, dass die Ablösung reibungslos läuft. Eine erste Orientierung zum Wert gibt Ihnen unsere kostenlose Online-Ersteinschätzung.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung. Für die Berechnung im Einzelfall ist Ihre Bank zuständig, für die Prüfung eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.
Ja. Der offene Kredit wird beim Verkauf aus dem Kaufpreis abgelöst. Der Notar regelt die Reihenfolge der Zahlungen.
Nein, verkaufen dürfen Sie selbst. Die Bank muss aber die Löschung der Grundschuld bewilligen. Das tut sie, sobald sie ihr Geld bekommt.
Das hängt von Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und Zinsdifferenz ab. Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Lassen Sie sich die Berechnung von Ihrer Bank geben.
Zum Beispiel, wenn der Kredit seit mehr als zehn Jahren vollständig ausgezahlt ist, wenn die Zinsbindung abgelaufen ist oder wenn Sie einen variablen Zins vereinbart haben.