
Beim Immobilienverkauf taucht ein Begriff immer auf: Die Auflassungsvormerkung.
Viele Eigentümer und Käufer wissen jedoch nicht genau, was dahintersteckt – und welche wichtige Rolle sie im Verkaufsprozess spielt.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert.
Sie wird nach dem notariellen Kaufvertrag eingetragen, bevor der Käufer offiziell als neuer Eigentümer im Grundbuch steht.
Kurz gesagt: Die Auflassungsvormerkung reserviert die Immobilie rechtlich für den Käufer.
Zwischen der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar und der endgültigen Eigentumsumschreibung vergehen meist mehrere Wochen oder Monate.
In dieser Zeit sorgt die Auflassungsvormerkung dafür, dass:
Ohne diese Vormerkung wäre der Käufer einem erheblichen Risiko ausgesetzt.
Der Verkäufer bleibt zunächst Eigentümer, kann aber nicht mehr frei über die Immobilie verfügen.
Die Auflassungsvormerkung hat eine starke rechtliche Schutzfunktion:
Juristisch gesehen ist die Auflassungsvormerkung eines der wichtigsten Sicherungsinstrumente im Immobilienrecht.
Für den Käufer bedeutet die Auflassungsvormerkung:
✔️ Sicherheit, dass die Immobilie nur an ihn übertragen wird
✔️ Schutz während der Zahlungs- und Abwicklungsphase
✔️ Vertrauen in den gesamten Kaufprozess
Deshalb ist sie heute eine Standardeintragung bei nahezu jedem Immobilienkauf.
Auch für Verkäufer ist die Auflassungsvormerkung wichtig:
✔️ Klare rechtliche Struktur im Verkaufsprozess
✔️ Verbindlichkeit des Käufers
✔️ Sicherer Ablauf bis zur Kaufpreiszahlung
✔️ Vermeidung rechtlicher Unsicherheiten
Der Verkäufer weiß, dass der Verkauf geregelt und notariell abgesichert ist.
Die Auflassungsvormerkung wird gelöscht sobald der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist oder wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird
Nach der Eigentumsumschreibung ist dies nicht mehr erforderlich.
Die Kosten für Notar und Grundbuchamt trägt in der Regel der Käufer, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die Auflassungsvormerkung ist kein kompliziertes Detail, sondern ein wichtiger Sicherheitsbaustein beim Immobilienverkauf.
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