Auflassungsvormerkung – einfach erklärt

Die Auflassungsvormerkung - Rechtliche Absicherung für den Kauf einer Immobilie im Notarvertrag

Auflassungsvormerkung im Grundbuch – ein wichtiger Schutz für Käufer und Verkäufer

Beim Immobilienverkauf taucht ein Begriff immer auf: Die Auflassungsvormerkung.
Viele Eigentümer und Käufer wissen jedoch nicht genau, was dahintersteckt – und welche wichtige Rolle sie im Verkaufsprozess spielt.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • was eine Auflassungsvormerkung ist
  • wann und warum sie notwendig ist
  • welche rechtlichen Wirkungen sie hat
  • welche Sicherheit sie für Käufer und Verkäufer bietet

1. Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert.

Sie wird nach dem notariellen Kaufvertrag eingetragen, bevor der Käufer offiziell als neuer Eigentümer im Grundbuch steht.

Kurz gesagt: Die Auflassungsvormerkung reserviert die Immobilie rechtlich für den Käufer.

2. Warum ist die Auflassungsvormerkung notwendig?

Zwischen der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar und der endgültigen Eigentumsumschreibung vergehen meist mehrere Wochen oder Monate.

In dieser Zeit sorgt die Auflassungsvormerkung dafür, dass:

  • die Immobilie nicht erneut verkauft werden kann
  • keine weiteren Belastungen eingetragen werden
  • der Käufer rechtlich abgesichert ist

Ohne diese Vormerkung wäre der Käufer einem erheblichen Risiko ausgesetzt.

3. Wo wird die Auflassungsvormerkung eingetragen?

  • Im Grundbuch, Abteilung II
  • Der Antrag erfolgt durch den Notar
  • Grundlage ist der notarielle Kaufvertrag

Der Verkäufer bleibt zunächst Eigentümer, kann aber nicht mehr frei über die Immobilie verfügen.

4. Welche rechtlichen Wirkungen hat die Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung hat eine starke rechtliche Schutzfunktion:

  • Sie verhindert einen Weiterverkauf an Dritte
  • Sie schützt vor neuen Grundschulden oder Belastungen
  • Sie sichert den Käufer selbst bei Insolvenz des Verkäufers
  • Sie hat Vorrang vor späteren Eintragungen im Grundbuch

Juristisch gesehen ist die Auflassungsvormerkung eines der wichtigsten Sicherungsinstrumente im Immobilienrecht.

5. Welche Sicherheit bietet sie dem Käufer?

Für den Käufer bedeutet die Auflassungsvormerkung:

✔️ Sicherheit, dass die Immobilie nur an ihn übertragen wird
✔️ Schutz während der Zahlungs- und Abwicklungsphase
✔️ Vertrauen in den gesamten Kaufprozess

Deshalb ist sie heute eine Standardeintragung bei nahezu jedem Immobilienkauf.

6. Welche Sicherheit bietet sie dem Verkäufer?

Auch für Verkäufer ist die Auflassungsvormerkung wichtig:

✔️ Klare rechtliche Struktur im Verkaufsprozess
✔️ Verbindlichkeit des Käufers
✔️ Sicherer Ablauf bis zur Kaufpreiszahlung
✔️ Vermeidung rechtlicher Unsicherheiten

Der Verkäufer weiß, dass der Verkauf geregelt und notariell abgesichert ist.

7. Wann wird die Auflassungsvormerkung gelöscht?

Die Auflassungsvormerkung wird gelöscht sobald der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist oder wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird

Nach der Eigentumsumschreibung ist dies nicht mehr erforderlich.

8. Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für Notar und Grundbuchamt trägt in der Regel der Käufer, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist.

9. Fazit: Ein unverzichtbarer Schutz für beide Seiten

Die Auflassungsvormerkung ist kein kompliziertes Detail, sondern ein wichtiger Sicherheitsbaustein beim Immobilienverkauf.

Sie schützt:

  • den Käufer vor finanziellen Risiken
  • den Verkäufer vor rechtlichen Unsicherheiten

Ein professionell begleiteter Immobilienverkauf berücksichtigt diese Schritte automatisch.

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