Ferienwohnung verkaufen am Altmühlsee und Brombachsee

Was Eigennutzer und Anleger wissen wollen, welche Unterlagen nötig sind und was beim Inventar zu beachten ist.
Ferienimmobilie im Fränkischen Seenland

Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Fränkischen Seenland sprechen zwei Gruppen von Käufern an: Menschen, die selbst Urlaub machen oder später dort leben wollen, und Anleger, die vermieten wollen. Beide stellen andere Fragen. Wer die Unterlagen für beide parat hat, verkauft schneller.

Wer kauft Ferienwohnungen am Altmühlsee und am Brombachsee?

Eigennutzer achten auf Lage zum See, Ruhe, Ausstattung und darauf, ob sie die Wohnung auch dauerhaft bewohnen dürfen. Anleger wollen wissen, wie gut die Wohnung bisher belegt war, welche Einnahmen und Kosten angefallen sind und ob die Vermietung rechtlich abgesichert ist. Vor der Vermarktung lohnt es sich zu entscheiden, an wen sich das Angebot vor allem richtet.

Welche Unterlagen wollen Käufer sehen?

  • Grundbuchauszug, Energieausweis und Grundrisse, wie bei jedem Verkauf,
  • bei einer Eigentumswohnung die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung und den Wirtschaftsplan,
  • einen Nachweis, dass die Nutzung als Ferienwohnung erlaubt ist, etwa aus Baugenehmigung oder Teilungserklärung,
  • wenn vermietet wurde: Belegungszahlen, Einnahmen und laufende Kosten der letzten Jahre,
  • eine Liste des Inventars, das mitverkauft wird.

Die vollständige Liste für Häuser und Wohnungen finden Sie in unserer Checkliste für den Hausverkauf.

Darf die Wohnung als Ferienwohnung genutzt werden?

Das ist die wichtigste Frage für Anleger und die häufigste Quelle für Ärger beim Notar. Ob eine Wohnung als Ferienwohnung vermietet werden darf, kann sich aus dem Bebauungsplan, der Baugenehmigung und bei Eigentumswohnungen aus der Teilungserklärung ergeben. Umgekehrt kann eine Ferienwohnung in einem Sondergebiet so eingeschränkt sein, dass ein dauerhafter Wohnsitz nicht erlaubt ist. Klären Sie das vor der Vermarktung mit dem Bauamt, denn ein Käufer, der es erst beim Notar erfährt, springt oft ab.

Wird das Inventar mitverkauft?

Bei Ferienwohnungen meistens ja. Führen Sie die mitverkauften Möbel und Geräte in einer Liste auf und weisen Sie im Kaufvertrag einen angemessenen Wert dafür aus. Für mitverkauftes bewegliches Inventar fällt keine Grunderwerbsteuer an, was für Käufer interessant ist. Der Wert muss aber realistisch sein. Was angemessen ist, klären Sie am besten mit dem Notar oder einem Steuerberater.

Fallen Steuern beim Verkauf an?

Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie können innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf steuerpflichtig sein. Ausnahmen gelten für Immobilien, die Sie selbst zu Wohnzwecken genutzt haben. Ob eine Ferienwohnung darunter fällt, hängt davon ab, ob und wie lange sie vermietet war. Lassen Sie das vor dem Verkauf von einem Steuerberater prüfen, denn der Zeitpunkt des Verkaufs kann einen großen Unterschied machen.

Wann ist ein guter Zeitpunkt?

Ferienwohnungen am See zeigen sich im Frühjahr und Sommer von ihrer besten Seite, wenn Wasser, Grün und Licht wirken. Wenn die Wohnung vermietet wird, sollten Besichtigungen und Übergabe mit den bestehenden Buchungen abgestimmt sein. Klären Sie mit dem Käufer, ob bereits gebuchte Aufenthalte übernommen werden.

Unsere Empfehlung

Stellen Sie vor dem Verkauf die Unterlagen zur zulässigen Nutzung und, falls vermietet, die Zahlen der letzten Jahre zusammen. Die Immo Zentrale kennt den Markt rund um den Altmühlsee aus 20 Jahren Arbeit in der Region. Mehr zu unserer Arbeit vor Ort finden Sie auf der Seite Immobilienmakler Gunzenhausen. Eine erste Orientierung zum Wert gibt Ihnen unsere kostenlose Online-Ersteinschätzung.

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf ich in meiner Ferienwohnung dauerhaft wohnen?

Das hängt von Bebauungsplan und Baugenehmigung ab. In manchen Gebieten ist ein dauerhafter Wohnsitz in einer Ferienwohnung nicht zulässig. Fragen Sie beim Bauamt nach.

Wird die Einrichtung mitverkauft?

Bei Ferienwohnungen meistens. Halten Sie das Inventar in einer Liste fest und weisen Sie einen realistischen Wert im Kaufvertrag aus.

Was wollen Anleger beim Kauf sehen?

Belegungszahlen, Einnahmen und Kosten der letzten Jahre sowie einen Nachweis, dass die Ferienvermietung erlaubt ist.

Muss ich beim Verkauf einer Ferienwohnung Steuern zahlen?

Möglicherweise, wenn Sie die Wohnung weniger als zehn Jahre besitzen und sie nicht selbst bewohnt haben. Lassen Sie das von einem Steuerberater prüfen.

Weitere Artikel

Zu allen Artikeln