Immo Zentrale · Weißenburg-Gunzenhausen
Bereit, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten?
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© 2026 Immo Zentrale · Jutta Schäfer

Ein Grundstück verkauft sich anders als ein Haus. Käufer fragen vor allem, was und wie viel sie darauf bauen dürfen, ob es erschlossen ist und ob Lasten im Grundbuch stehen. Wer diese Fragen vor dem Verkauf mit Unterlagen beantworten kann, verkauft schneller und verhandelt sicherer.
Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert. Er wird vom Gutachterausschuss ermittelt, in unserer Region beim jeweiligen Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnitt für eine Zone. Der tatsächliche Preis Ihres Grundstücks kann darüber oder darunter liegen, je nachdem:
Für den Preis entscheidend ist, ob und wie gebaut werden darf. Bauland liegt in einem Bebauungsplan oder innerhalb eines bebauten Ortsteils und kann bebaut werden. Bauerwartungsland soll vielleicht einmal Bauland werden, sicher ist das aber nicht. Land- oder forstwirtschaftliche Flächen dürfen in der Regel nicht mit Wohnhäusern bebaut werden und haben einen deutlich niedrigeren Wert. Was für Ihr Grundstück gilt, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Für Häuser und Wohnungen haben wir eine eigene Checkliste für den Hausverkauf.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Nach dem Baugesetzbuch kann die Gemeinde in bestimmten Gebieten ein Vorkaufsrecht haben. Der Notar fragt das nach dem Vertragsschluss bei der Gemeinde ab. Erst wenn die Gemeinde verzichtet hat, wird der Kaufvertrag vollzogen. Planen Sie dafür einige Wochen ein.
Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise der Käufer. Als Verkäufer zahlen Sie vor allem die Löschung einer Grundschuld, falls noch eine eingetragen ist, und gegebenenfalls die Maklerprovision. Ob beim Verkauf Steuern auf den Gewinn anfallen, hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie das Grundstück besitzen. Das sollten Sie mit einem Steuerberater klären.
Klären Sie vor dem Verkauf beim Bauamt, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, und lassen Sie den Wert einschätzen. Die Bebaubarkeit ist das wichtigste Verkaufsargument, und ohne sie fällt das Angebot oft zu niedrig aus. Jutta Schäfer bewertet als Sachverständige (VfB) auch Grundstücke. Mehr dazu auf unserer Seite zur Immobilienbewertung oder direkt in der kostenlosen Online-Ersteinschätzung.
Beim Gutachterausschuss, der in Bayern beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt angesiedelt ist. Viele stellen die Werte inzwischen online bereit.
Nein. Er ist ein Durchschnittswert für eine Zone. Zuschnitt, Lage, Bebaubarkeit und Lasten können den Preis deutlich verändern.
Oft ja, das hängt aber vom Bebauungsplan und von der Erschließung ab. Für die Teilung ist eine Vermessung nötig. Fragen Sie vorab beim Bauamt nach.
Vom Notartermin bis zur Eintragung des Käufers vergehen meist einige Wochen bis wenige Monate, unter anderem weil die Gemeinde zum Vorkaufsrecht befragt wird.