Energieausweis beim Hausverkauf: Pflichten, Arten und Fristen

Wann Sie einen Energieausweis brauchen, welcher der richtige ist und was in die Immobilienanzeige gehört.
Immobilie wird für den Verkauf fotografiert

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, braucht einen gültigen Energieausweis. Die wichtigsten Kennwerte müssen schon in der Immobilienanzeige stehen, bei der Besichtigung muss der Ausweis vorliegen und nach dem Kaufvertrag erhält ihn der Käufer. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Welcher Ausweis der richtige ist, hängt vor allem vom Alter des Gebäudes ab.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Immer dann, wenn Sie ein Wohngebäude oder eine Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten. Ausnahmen gelten unter anderem für Baudenkmäler und für sehr kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Prüfen Sie also das Ausstellungsdatum, wenn Sie schon einen haben.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

  • Verbrauchsausweis: beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, hängt aber stark davon ab, wie die Bewohner geheizt haben.
  • Bedarfsausweis: berechnet den Energiebedarf aus der Bausubstanz, also Dämmung, Fenster und Heizung. Er ist aufwändiger, aber unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Bei vielen älteren Häusern haben Sie keine Wahl: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis Pflicht, wenn das Haus nicht mindestens auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 gebracht wurde. Das betrifft in unserer Region viele Ein- und Zweifamilienhäuser.

Was gehört in die Immobilienanzeige?

Schon in der Anzeige auf Portalen oder in der Zeitung müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Art des Energieausweises (Verbrauch oder Bedarf)
  • den Energiekennwert
  • den wesentlichen Energieträger der Heizung
  • das Baujahr des Gebäudes
  • die Energieeffizienzklasse, wenn der Ausweis eine enthält

Vorlegen und übergeben

Bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen, zum Beispiel ausgelegt oder ausgehängt. Nach dem Abschluss des Kaufvertrags müssen Sie dem Käufer den Ausweis oder eine Kopie unverzüglich übergeben.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Ausstellen dürfen ihn nur berechtigte Fachleute, zum Beispiel Energieberater, Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation. Planen Sie für einen Bedarfsausweis etwas Zeit ein, weil dafür ein Termin vor Ort und die Berechnung nötig sind.

Wie wirkt sich der Energieausweis auf den Preis aus?

Käufer achten heute deutlich stärker auf Heizkosten und anstehende Sanierungen. Eine schlechte Effizienzklasse muss den Verkauf nicht verhindern, sie sollte aber in den Preis einfließen. Hilfreich ist, wenn Sie belegen können, was bereits modernisiert wurde, etwa Heizung, Fenster oder Dach. Welche Unterlagen sonst noch wichtig sind, steht in unserer Checkliste für den Hausverkauf.

Unsere Empfehlung

Kümmern Sie sich um den Energieausweis, bevor Sie die Immobilie anbieten, denn ohne ihn dürfen Sie keine korrekte Anzeige schalten. Wenn Sie mit der Immo Zentrale verkaufen, klären wir gemeinsam, welcher Ausweis nötig ist, und berücksichtigen den energetischen Zustand in der Bewertung.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum.

Brauche ich für ein altes Haus einen Bedarfsausweis?

Ja, wenn das Wohngebäude weniger als fünf Wohnungen hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Haus nicht mindestens auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 saniert ist.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?

Dann handeln Sie ordnungswidrig. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.

Brauche ich einen Energieausweis für ein denkmalgeschütztes Haus?

Nein, Baudenkmäler sind von der Pflicht ausgenommen.

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