Immo Zentrale · Weißenburg-Gunzenhausen
Bereit, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten?
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© 2026 Immo Zentrale · Jutta Schäfer

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, braucht einen gültigen Energieausweis. Die wichtigsten Kennwerte müssen schon in der Immobilienanzeige stehen, bei der Besichtigung muss der Ausweis vorliegen und nach dem Kaufvertrag erhält ihn der Käufer. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Welcher Ausweis der richtige ist, hängt vor allem vom Alter des Gebäudes ab.
Immer dann, wenn Sie ein Wohngebäude oder eine Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten. Ausnahmen gelten unter anderem für Baudenkmäler und für sehr kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Prüfen Sie also das Ausstellungsdatum, wenn Sie schon einen haben.
Bei vielen älteren Häusern haben Sie keine Wahl: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis Pflicht, wenn das Haus nicht mindestens auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 gebracht wurde. Das betrifft in unserer Region viele Ein- und Zweifamilienhäuser.
Schon in der Anzeige auf Portalen oder in der Zeitung müssen Sie folgende Angaben machen:
Bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen, zum Beispiel ausgelegt oder ausgehängt. Nach dem Abschluss des Kaufvertrags müssen Sie dem Käufer den Ausweis oder eine Kopie unverzüglich übergeben.
Ausstellen dürfen ihn nur berechtigte Fachleute, zum Beispiel Energieberater, Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation. Planen Sie für einen Bedarfsausweis etwas Zeit ein, weil dafür ein Termin vor Ort und die Berechnung nötig sind.
Käufer achten heute deutlich stärker auf Heizkosten und anstehende Sanierungen. Eine schlechte Effizienzklasse muss den Verkauf nicht verhindern, sie sollte aber in den Preis einfließen. Hilfreich ist, wenn Sie belegen können, was bereits modernisiert wurde, etwa Heizung, Fenster oder Dach. Welche Unterlagen sonst noch wichtig sind, steht in unserer Checkliste für den Hausverkauf.
Kümmern Sie sich um den Energieausweis, bevor Sie die Immobilie anbieten, denn ohne ihn dürfen Sie keine korrekte Anzeige schalten. Wenn Sie mit der Immo Zentrale verkaufen, klären wir gemeinsam, welcher Ausweis nötig ist, und berücksichtigen den energetischen Zustand in der Bewertung.
Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum.
Ja, wenn das Wohngebäude weniger als fünf Wohnungen hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Haus nicht mindestens auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 saniert ist.
Dann handeln Sie ordnungswidrig. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Nein, Baudenkmäler sind von der Pflicht ausgenommen.