Immobilien und Scheidung

Was passiert bei Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie?

Was passiert bei Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie?

Für viele Paare ist das eigene Haus oder die Eigentumswohnung eine der größten Investitionen im Leben.Kommt es zur Scheidung, wird genau diese Immobilie oft zum zentralen Streitpunkt. Ohne klare Regelung im Grundbuch oder Ehevertrag entstehen Unsicherheiten – und im schlimmsten Fall finanzielle Verluste.

Wem gehört die Immobilie weiterhin?

Entscheidend ist das Grundbuch.
Wer dort als Eigentümer eingetragen ist, dem gehört die Immobilie. Sind beide Partner jeweils zur Hälfte eingetragen, sind sie Miteigentümer.

Zugewinngemeinschaft: Was bedeutet das für den Immobilienwert?

Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Dabei bleibt das Vermögen beider Partner getrennt.
Nur das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen wird ausgeglichen.

Eine Wertsteigerung der Immobilie durch Renovierungen oder Investitionen kann dabei berücksichtigt werden.

Achtung: Der Zugewinnausgleich greift nur dann, wenn sich beide Partner nicht einigen können.

Einigen sich beide Partner gibt es keinen Zugewinnausgleich. Beide können das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen individuell untereinander aufteilen. Ein Zugewinnausgleich ist hier nicht verpflichtend.

Auch bei einem Ehevertrag mit Gütertrennung gibt es keinen  Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich wird auch nicht berücksichtigt, wenn einer der Partner das Haus geerbt hat. Dies fällt nicht unter das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen. Der Zugewinnausgleich greift nur bei einer Wertsteigerung des Hauses, wie zum Beispiel, Investitionen von Renovierungen und handwerklichen Leistungen etc.

Wer darf in der Immobilie wohnen bleiben?

Das richtet sich nach:

  • Eigentumsanteil
  • Nutzung der Immobilie
  • Vereinbarung zwischen den Ehepartnern

Ohne Einigung bleibt als letzte Lösung die Teilungsversteigerung.

1. Verkauf der Immobilie

Der Erlös wird zwischen den Eigentümern aufgeteilt.
Ein Verkauf ist meist die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

2. Vermietung der Immobilie

Mieteinnahmen können laufende Darlehen decken und später aufgeteilt werden.

3. Übertragung auf das gemeinsame Kind

Dies ist möglich, sollte jedoch gut überlegt werden.

4. Umbau in Eigentumswohnungen

Jeder Partner erhält eine Wohneinheit.

5. Teilungsversteigerung als letzte Lösung

Hier wird die Immobilie gerichtlich versteigert. Dies führt meist zu einem Verkauf unter Marktwert und verursacht zusätzliche Kosten.

Fazit:

Eine gemeinsame Immobilie kann im Scheidungsfall eine große Belastung darstellen. Eine professionelle Immobilienbewertung und Verkaufsstrategie hilft, Streit und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Hinweis für Eigentümer

Eine frühzeitige, neutrale Beratung kann dabei helfen, eine faire Lösung zu finden und den Immobilienwert zu sichern.

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