
Für viele Paare ist das eigene Haus oder die Eigentumswohnung eine der größten Investitionen im Leben.Kommt es zur Scheidung, wird genau diese Immobilie oft zum zentralen Streitpunkt. Ohne klare Regelung im Grundbuch oder Ehevertrag entstehen Unsicherheiten – und im schlimmsten Fall finanzielle Verluste.
Entscheidend ist das Grundbuch.
Wer dort als Eigentümer eingetragen ist, dem gehört die Immobilie. Sind beide Partner jeweils zur Hälfte eingetragen, sind sie Miteigentümer.
Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Dabei bleibt das Vermögen beider Partner getrennt.
Nur das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen wird ausgeglichen.
Eine Wertsteigerung der Immobilie durch Renovierungen oder Investitionen kann dabei berücksichtigt werden.
Einigen sich beide Partner gibt es keinen Zugewinnausgleich. Beide können das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen individuell untereinander aufteilen. Ein Zugewinnausgleich ist hier nicht verpflichtend.
Auch bei einem Ehevertrag mit Gütertrennung gibt es keinen Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich wird auch nicht berücksichtigt, wenn einer der Partner das Haus geerbt hat. Dies fällt nicht unter das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen. Der Zugewinnausgleich greift nur bei einer Wertsteigerung des Hauses, wie zum Beispiel, Investitionen von Renovierungen und handwerklichen Leistungen etc.
Das richtet sich nach:
Ohne Einigung bleibt als letzte Lösung die Teilungsversteigerung.
Der Erlös wird zwischen den Eigentümern aufgeteilt.
Ein Verkauf ist meist die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Mieteinnahmen können laufende Darlehen decken und später aufgeteilt werden.
Dies ist möglich, sollte jedoch gut überlegt werden.
Jeder Partner erhält eine Wohneinheit.
Hier wird die Immobilie gerichtlich versteigert. Dies führt meist zu einem Verkauf unter Marktwert und verursacht zusätzliche Kosten.
Eine gemeinsame Immobilie kann im Scheidungsfall eine große Belastung darstellen. Eine professionelle Immobilienbewertung und Verkaufsstrategie hilft, Streit und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Eine frühzeitige, neutrale Beratung kann dabei helfen, eine faire Lösung zu finden und den Immobilienwert zu sichern.