Überall bloß noch Fachbegriffe. Ein Wirrwarr, durch das man sich erst mal durchwühlen muss. Geht man auf die Bank, sprechen Sie vom Barwertfaktor, beim Notariat von der Erbpacht und beim Bauamt von Fluegrößen. Bei all diesen Fachbegriffen kann man schonmal durcheinander kommen. Nachfolgend haben wir eine kleine Liste für Sie zusammengestellt und kurz erklärt, worum es sich dabei handelt.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung, um ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen umzuwandeln.
Unter einer Abnahmeverpflichtung versteht man die Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich das Darlehen innerhalb einer vereinbarten Frist von der Bank auszahlen zu lassen.
Die Abtretung ist die Übertragung eines Rechts von einem alten Gläubiger auf eeinen neuen Gläubiger.
Die Alterswertminderung wird aufgrund einer Immobilienbewertung, unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Restnutzungsdauer und Gesamtnutzungsdauer einer baulichen Anlage ermittelt.
Eine Annahmeerklärung ist die Willenserklärung, die als Antwort auf ein vorangegangenes Kaufvertragsangebot den Vertrag zustande bringt.
Unter Auflassung versteht man die Eigentumsübertragung vom Eigentümer an den Käufer.
Die Auflassung wird im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet
Mit der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch, sichert sich der Käufer die Eigentumsübertragung bis zur endgültigen Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch
Zudem wird durch die Auflassungsvormerkung ins Grundbuch sichergestellt, dass der Verkäufer eine Immobilie nicht gleichzeitig an andere Personen verkaufen kann.
Auf einem Aufteilungsplan ist ersichtlich, welche Teile eines Gebäudes dem Sonder-bzw. einem Gemeinschaftseigentum zugeordnet sind.
Eine Baubeschreibung gehört zu jedem Vertrag eines Bauträgers und gibt vor, wie das Bauvorhaben errichtet wird. Alle Angaben bestimmen somit die Leistungspflicht des Bauträgers
Eine Baugenehmigung ist sozusagen die Erlaubnis einer Immobilie, die nach der Bauverordnung der einzelnen Bundesländer vorgeschrieben ist.
Unter Bewirtschaftungskosten versteht man Kosten, die anfallen, um einen laufenden Betrieb oder eine Immobilie unterhalten zu können.
Darunter fallen unter anderem:
Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Grundsteuer, Brand-bzw. Gebäudeversicherung, laufende Reparaturen
Der Bodenrichtwert ist ein amtlich festgestellter Wert eines Grundstücks und dient als Grundlage zur Besteuerung und Berechnung des Bodenwertes.
Der Bodenrichtwert eines Grundstückes ist bei jeder Gemeinde-bzw./Stadt abrufbar.
Unter der beschränkten, persönlichen Dienstbarkeit versteht man die Befugnis einer Person oder Intuition, das belastete Grundstück zu nutzen.
Diese Dienstbarkeiten befinden sich in Abteilung II im Grundbuch.
Darunter fallen z.B.:
Das Wegerecht des Nachbarn, Geh-und Fahrtrecht, Leitungsrechte für Trink-bzw. Abwasser, Stromkabel, Nah-bzw. Fernwärmeleitungen, Breitbandkabel usw.
Unter Eigentum versteht man die rechtliche Zuordnung einer Immobilie zu einer Person. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch die Auflassung und die Eintragung ins Grundbuch
Der Eigenbedarf wird vom Vermieter an den Mieter angemeldet, wenn dieser sein Eigentum selbst nutzen will. Eine Eigenbedarfskündigung muss ordentlich begründet sein. Fristen für die Kündigung sind dem § 573 BGB zu entnehmen.
Eine Eigenbedarfskündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Der Einheitswert ist ein festgesetzter Richtwert für Immobilien. Dieser wird zur Berechnung von Steuern, z.B., der Grundsteuer herangezogen.
Erschließungskosten werden von den Gemeinden für den Anschluss eines Grundstückes an die Wasserversorgung, die Kanalisation bzw. an die Straße erhoben. Die Höhe des Erschließungsbeitrages richtet sich nach dem Umfang und hängt von den jeweiligen Gemeinden ab.
Bei der Erbpacht wird in der Regel ein Grundstück auf 99 Jahre gepachtet. Hierbei ist ein vereinbarter Erbpachtzins vom Pächter zu entrichten. In der Regel beträgt der Pachtzins zwischen 4% und 6% des Grundstückswerts.
Ein Erbpachtvertrag kann nicht gekündigt werden.
Da eine Erbpacht eine Alternative zum Kauf ist, werden das Eigentumsrecht und das Nutzungsrecht voneinander getrennt.
Dieses Verfahren wird angewendet, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Die Grundlage hierfür ist der Ertrag/Miete aus der Immobilie.
In der Regel wird das Ertragswertverfahren bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, Büros, Praxen etc. angewendet.
Wenn der Eigentumserwerb rechtlich abgesichert ist, wird der Käufer vom Notar zur Kaufpreiszahlung aufgefordert. ( sog. Fälligkeitsmitteilung). Hierbei steht dem Käufer ein Zahlungsziel von 14 Tagen zu.
Ein Finanzierungsgrundpfandrecht ist die Bestellung einer Grundschuld als Kreditsicherheit der Bank
Die Flurkarte ist ein amtlicher Lageplan, auf dem alle Flurstücke und Grundstücksgrenzen dargestellt sind.
Als Flurstück bezeichnet man die kleinste vermessungstechnische Einheit beim Grundbuchamt.
Als Flurstück bezeichnet man ein abgeschlossenes Grundstück. Mehrere bilden eine Flur. Jede Flur erhält im Katasteramt eine Flurkarte. Hängen mehrere Fluren zusammen, bezeichnet man dies als Gemarkung.
Als Gemeinschaftseigentum bezeichnet man das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen, die nicht zum Sondereigentum oder im Eigentum Dritter stehen.
Darunter fallen z.B.: Treppenhaus, Hausflur, Dachfläche, Fassade, Aufzug,Gemeinschaftsgarten etc
Beim Gemeinschaftseigentum werden nach § 16 Abs. 2 WEG die Kosten für alle Eigentümer umgelegt.
Die Gemeinschaftsordnung regelt die Rechte und Pflichten Der Wohnungseigentümer sowie die Nutzung und Kostenverteilung.
Das Grundbuch ist ein im Amtsgericht geführtes Register, in welchem Grundstück, Belastungen und die Eigentümerverhältnisse eingetragen sind.
Die Grunderwerbsteuer ist die Steuer, die der Staat bei einem Immobilienkauf einmalig erhebt.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und beträgt zwischen 3,5% und 6,5%.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern 3,5%.
Die Grundschuld wird von der Bank als Sicherheit eingetragen. Das vergebene Darlehen ist damit durch die Immobilie abgesichert.
Die Aufgabe des Katasteramts liegt in der Vermessung eines Grundstücks.
Bei den jeweiligen Katasterämtern bekommen Sie Auszüge aus dem Liegenschaftsregister sowie amtliche Lagepläne sowie technische Daten der Grundstücke.
Hiermit erklärt der Gläubiger, (z.B. die Bank), dass die zu seinen Gunsten eingetragene Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden kann. Diese Löschungsbewilligung erhält man, nachdem das Darlehen vollständig abbezahlt hat von der jeweiligen Bank.
Ohne eine Löschungsbewilligung ist der Notar nicht befähigt, eine eingetragene Grundschuld zu löschen.
Eine Maisonette Wohnung ist eine Wohnung, die sich über mehrere Stockwerke innerhalb eines Hauses erstreckt.
Als Mansardenwohnung bezeichnet man ein ausgebautes Dachgeschoss. Der Name kam ursprünglich vom französischen Architekten J.Hardouin Mansart.
Diese Mietnebenkosten können auf den Mieter umgelegt werden.
Hausstrom, Aufzug, Gartenpflege, Gebäudeversicherung, Gemeinschaftsantenne, Grundsteuer, Haftpflichtversicherung, Entwässerung, Hausmeister, Hausreinigung, Heizungsanlage, Kabelanschluss, Sachversicherung, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Wasserversorgung, Winterdienst
Diese Mietnebenkosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden
Instandhaltung des Gebäudes, Kontoführungsgebühren, Rechtsanwaltskosten, Rücklagenbildung, Verwaltergebühren
Darunter versteht man ein Treuhandkonto, das der Notar auf Wunsch für die Abwicklung eines Kaufvertrages führen kann. Dieses Konto wird auf den Namen des Notars eingerichtet und dient zur Verwahrung von Fremdgeldern.
Beim Sachwertverfahren zieht man die Herstellungskosten, den Zustand der Immobilie sowie das Grundstück zur Ermittlung des Wertes heran.
Beim Sondereigentum hat jeder Eigentümer die Kosten selbst zu tragen.
Zum Sondereigentum gehören z.B.: Alle Räume der Wohnung, Bodenbeläge der Wohnung, nichttragende Innenwände, Dachboden, Keller (zur Wohnung gehörend), Terrasse/Garten (zur Wohnung gehörend) etw.
Eine Sonderumlage fällt an, wenn die Instandhaltungsrücklagen aufgrund von Liquiditätsengpässen zur Kostendeckung nicht ausreichen.. Diese wird per Beschluss auf die jeweiligen Wohnungseigentümer umgelegt.
Ist eine Urkunde die die Aufteilung eines Grundstückes im Sondereigentum vorgibt.
Das heißt, sie ist die rechtliche Grundlage zur Aufteilung von Mehrfamilienhäusern und regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Die Wohnungen müssen rechtlich voneinander getrennt aufgeteilt sein. Die Grundlage hierfür ist eine Abgeschlossenheitserklärung. Hier muss hervorgehen, dass alle Wohneinheiten räumlich voneinander getrennt sind. Aufgrund einer
Teilungserklärung gibt es für jede Eigentumswohnung ein Wohnungsgrundbuch, welches beim Grundbuchamt geführt wird.
Eine Unbedenklichkeitserklärung ist die Bestätigung des Finanzamtes über die Zahlung der Grunderwerbssteuer. Dies ist die Voraussetzung zur Eintragung des Käufers ins Grundbuch.